Die Rettungsgasse

Weil im Ernstfall jede Sekunde zählt

Das Thema „Rettungsgasse“ ist aktuell ein heiß beworbenes Thema – und das nicht umsonst! In den Schutzbereich der Freiwilligen Feuerwehr Markt Schwaben fallen etliche Kilometer auf der Autobahn A94 sowie auf der Flughafentangente Ost. Somit kämpfen auch wir regelmäßig mit dem Problem der nichtgebildeten Rettungsgasse.

Jedem Verkehrsteilnehmer sollte bewusst sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Deutlich geringerer Popularität aber erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11. Dieser besagt, dass, wenn sich der Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” staut, Fahrzeuge eine freie Gasse für die Durchfahrt von “Polizei- und Hilfsfahrzeugen” zu bilden haben, und zwar:

Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Achten Sie also auf ausreichend Abstand zum Vordermann.

Rettungsgasse – gemeinsam leben retten